| SOS PAPA wurde 1990 gegründet
und ist mit seinen 6000 Mitgliedern die wichtigste und einflussreichste Vätervereinigung
Frankreichs. 2001 fanden bei den Vereinigungstreffen mehr als 4000 Väter ein offenes
Ohr; Rat und Hilfe.
Das Vereinigungsbudget, einzig und allein von den Mitgliedsbeiträgen finanziert,
beläuft sich auf mehr als 100 000 Euros pro Jahr. Die Vereinigung ist absolut parteilos
und unabhängig von allen von einer Scheidung betroffenen Berufsgruppen.
Die Vereinigugn ist sowohl in Paris wie in 20 Ausschüssen in Frankreich vertreten. Es
gibt mehrere auswärtige Mitglieder in den USA, Japan, Europa. |

Anny Duperey, actress,
die Patin von SOS PAPA
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Michel Thizon, der Vereinspräsident.
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SOS PAPA organisierte in Frankreich die ersten
Väterdemonstrationen.
SOS PAPA nahm an mehr als 40 Fernsehsendungen teil und in 5 Jahren wurde in 700
Zeitungsartikeln über die Vereinigung berichtet
SOS PAPA fördert und veröffentlicht besondere Forschungsarbeiten
SOS PAPA verfasst Gesetzesvorlagen, die Ministern und Abgeordneten unterbreitet werden
1997 bei den letzten Abgeordnetenwahlen hat SOS Papa 6 eigene
Kandidaten unter seiner Bezeichnung in Paris aufgestellt.
So etwas wurde bisher noch nie von irgendeiner Vereinigung gemachtS
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Association SOS PAPA 78
- Landeshauptsitz
|
34, rue du
Président Wilson
B.P. 49
(F) 78231 LE PECQ Cedex
Tél. +33 1.39.76.19.99 Fax +33
1.30.15.07.43 |
Für die
Entparagraphisierung der Scheidung und für Gesetze, die die Entwicklung der Familie, das
reale Interesse des Kindes und die Gleichheit der Rechte jedes Elternteils
berücksichtigen. Für Gesetze, die zur Befriedung der Trennungsspannungen führen, die
den Rechtsanwälten Scheidungen auf gemeinsamen Wunsch hin entziehen, Gesetze, die der
Willkür der Richter und Gerichtsbeamten Grenzen setzen bei Gerichtsverfahren, bei denen
sozialer Obskurantismus und Sexismus die Entscheidungen schwer beeinflussen können.
"
Die Liebe zwischen dem Kind und dem Elternteil erweist sich als stärker, als dauerhafter
als jene zwischen Mann und Frau; oft lassen sich diese beiden scheiden, weil ihre Liebe
erloschen ist. Im Gegensatz zum Kinde, das sich nicht von seinen Eltern scheiden lässt.
Seine Liebe zu den beiden
Elternteilen könnte heil und ganz bleiben, wenn es nicht angegriffen und zu unmöglichen
Entscheidungen gezwungen würde. Die Familie, die durch seine Geburt gebildet wurde,
existiert nämlich weiterhin.
Die Liebesbeziehungen zwischen Männern und
Frauen können zu Ende gehen, und dies geschieht manchmal nicht ohne Grausamkeiten, aber
die Folgen sind selten katastrophal. Ganz anders grausam, dumm und verheerend ist die
Zerstörung der Gefühlsbeziehung zwischen dem Kind und dem " anderen "
Elternteil. Dies ist jener Elternteil, der ausgeschlossen wird bei der Auflösung der
Familie auf Grund von Gesetzen, sozialen und gerichtlichen Praktiken, die von der Familie
nichts anderes als eine wirtschaftliche, sexistische Vorstellung haben, die dadurch die
Rechte des Kindes verletzen, seine lebensnotwendigen emotionalen und psychologischen
Bedürfnisse vernachlässigen und sein Gleichgewicht und seine gesellschaftliche Zukunft
aufs Schwerste beeinträchtigen.
Der Missbrauch der Liebe des Kindes zu einem der
beiden Elternteile, ganz gleich zu welchem, bleibt nicht ohne Folgen für die gesamte
Gesellschaft, da diese nämlich in der kommenden Generation von jenen Kindern gebildet
wird. "
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| DIE 30 GESETZESVORSCHLÄGE DER VÄTERVEREINIGUNG SOS PAPA |
(Diese Vorschläge wurden anlässlich einer
Pressekonferenz Anfang 1997 in Paris vorgetragen, und wurden seitdem sämtlichen
Abgeordneten und Senatoren, einer grossen Anzahl von Ministern und deren Mitarbeitern und
verschiedenen anderen wichtigen Persönlichkeiten unterbreitet).
Die Unfähigkeit der rechtlichen Strukturen
und Praktiken die Trennung der Eltern im Sinne der wahren Interessen der Kinder und der
grundsetzlichen Rechte der Väter und Mütter zu organisieren, ist ausgiebig bewiesen. Die
" Versöhnungsversuche " - vom Gesetz vorgeschrieben - finden nicht mehr statt.
Deshalb verschärfen sich die Konflikte, anstatt dass die Gelegenheit ergriffen würde
Abkommen zu schaffen, die dem Wohle der Kinder dienen.
Gerichtssitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, alleinige, überarbeitete Richter
mit fast absoluter und unkontrollierbarer Macht und ungenaue Gesetze garantieren nicht die
Gerechtigkeit der Familienjustiz gehalten im "Namen des Franzöischen Volkes " .
1. Einführung von eventuell gewählten Zivilpersonen, die dem Familienrichter
(" Juge aux Affaires Familiales: JAF ") beistehen; diese Eltern wären als
Gewähr für gewisse und bestimmte Familienprinzipien und beauftragt mit den Gesprächen,
der Anhörung der Kinder, den Schlichtungsversuchen, der Beobachtung der
Konfliktsituationen und allem, was die Kindheit und das Elternrecht berührt. Sie helfen
den Familienrichtern bei der Gerichtsverhandlung und stehen in der Tat für familiäre
Werte und die Kontrolle durch die Öffentlichkeit.
2. Monatliche Veröffentlichung für jeden Richter der Statistiken in Bezug auf die
Zuteilung des Wohnsitzes der Kinder, der Ausübung des elterlichen Sorgerechtes und der
bewilligten Rechte.
3. Die Richter sollen zivilrechtlich für ihre Entscheidungen verantwortlich
gemacht werden (siehe die Erklärung des Präsidenten der Französischen Republik; als
Gegenleistung zur Unabhängigkeit der Justiz).
4. Die Eltern sind zu der Teilnahme an Schlichtungsverfahren in jenen Fällen
verpflichtet, in denen Konflikte den Kindern gegenüber bestehen; ebenfalls Schaffung von
Scheidungsinformations - und Vorbereitungszentren.
5. Im Gegensatz zu " Rechtskriegen "Anregung, Scheidungen in "
friedlicher Übereinstimmung " durchzuführen ( auf gemeinsamen Antrag hin und nach
effektiv gewordenen, erfolgreichen Schlichtungen, ....), die mit weniger Kostenaufwand
verbunden sind, und ohne dass ein ganzes Aufgebot an Anwälten nötig ist, wie dies zur
Zeit der Fall ist. Rechtsbeistand (Anwälte, Notare) bleibt dagegen weiterhin nötig was
die materielle Seite und die Teilung der Vermögen, falls vorhanden, betrifft.
| *Im Namen des " Interesse des Kindes ", kann alles
Mögliche und das Gegenteil entschieden werden. In Wirklichkeit ist die einzige vorhandene
Definition die Gesamtheit des Textes der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. |
| Der Begriff des Sorgerechts, im Französischen "
Ausübung der elterlichen Authorität " (" authorité parentale ") ist
undefiniert und es gibt keine strafrechtlichen Massnahmen im Falle dessen vorsätzlichen
und wiederholten Missbrauchs. So kommt es, dass der Elternteil, der legal für den
Wohnsitz des Kindes verantwortlich ist, gewöhnlich alles alleine entscheidet ohne den
anderen Elternteil zu Rate zu ziehen; dadurch wird die Umsetzung dieser " elterlichen
Authorität " absolut illusorisch, deren Begriff übrigens veraltet ist |
6. Klare Gesetze mit genügend präziser Definition
schaffen, die den Begriff des Interesses des Kindes herausschälen, insbesondere im Falle
der Trennung der Eltern, jene Situation, in der am Häufigsten eine präzise Auslegegung
erforderlich ist.
7. In den Schriftstücken den Ausdruck " elterliche Authorität " (im
Deutschen " Sorgerecht ") in " elterliche Verantwortung " umwandel.
8. Auslegung der Konzepte und der konkreten Rechte, die mit dem Besitz der "
elterlichen Authorität " verbunden sind.
9. Auslegung der verschiedenen strafrechtlichen und sonstigen Massnahmen gegen den
Missbrauch der elterlichen Authorität seitens eines Elternteils, unter Missachtung der
Rechte des anderen Elternteils.
10. Wiederherstellung der Ausübung der elterlichen Authorität von 500 000 Eltern
( davon 30 000 Mütter), denen sie versagt ist, da die Eltern sich vor dem Gesetz vom
8.Januar 1993 scheiden liessen.
| *Das Kind, welches das Symbol des Lebens und der Liebe sein
sollte, verkommt in unserer Scheidungs - und Verhütungsgesellschaft immer mehr zu einem
Instrument. Allzu oft dient es als wirtschaftlicher Schutzschirm oder als
Einkommensquelle, sogar als Besitzgegenstand oder zur Selbstbestätigung, ohne
Berücksichtigung seiner Rechte als Kind und als eigenständige Person. |
11. Strafrechtliche Verfolgung des Elternteils, der
das Kind dem anderen Elternteil vor einer gerichtlichen Entscheidung entzieht, um so ein
vollendete Tatsachen zu schaffen, die den unter Umständen monatelangen Abbruch der
Beziehungen Elternteil - Kind mit sich bringen können.
12. Systematischer gerichtlicher Antrag auf eventuelle Veränderung des Wohnsitzes
zum anderen Elternteil hin, falls der Elternteil, der den " Hauptwohnsitz "
innehält, das Kind dem anderen Elternteil vorenthält, bzw. das Besuchsrecht nicht
ermöglicht.
13. Tatsächliche strafrechtliche Verfolgung eines nichtermöglichten Besuchsrechts
des Kindes, und genauso unerbittlich wie beim Nichtzahlen des Unterhalts, ein Vergehen,
das bei gleichem Ausmass, 15 Mal öfter abgeurteilt wird.
14. Systematische Neubetrachtung der Zuordnung des Wohnsitzes, wenn ein "
sorgendes "Elternteil umgezogen ist oder die Entfernung des Kindes ohne zwingenden
Grund veranlasst hat, so dass die Entfernung die Besuche des " nichtsorgenden
"Elternteils erschwert.
15. Die Reisekosten, die beim Ausstausch der Kinder in den Ferien und an den
Wochenenden anfallen, sollen zu Lasten jenes Elternteils gehen, der das Kind willentlich
vom ursprünglichen Wohnsitz entfernt hat.
| * Da jedes dritte Kind nichtehelich geboren wird, wurden
beim Senat unter dem Einfluss des Senators und Rechtsanwalts Michel Dreyfuss-Schmidt bei
der Verabschiedung (votes) des Gesetzes vom 8. Januar 1993 mehrere Kinderkategorien
eingeführt, die je nach den Geburtsumständen ( z.B. - verschiedene Bedingungen des
Zusammenlebens bei der Mutter für den nichtehelichen Vater, - Verpflichtung zur Besorgung
einer gerichtlichen Bescheinigung des Zusammenlebens, einer Bescheinigung, die nicht
wirklich die elterliche Authortät verschafft) über verschiedene Rechte verfügen.Im
Falle einer Trennung im Streit, befinden sich die unehelichen Väter in einer Lage ohne
festgelegte Rechte und verlieren praktisch sofort jeden Kontakt zum Kinde. |
16. Automatische, vom Gesetz anerkannte Ausübung der
elterlichen Authorität für jeden Elternteil, der das Kind legal anerkannt hat, auch
ausserhalb der Ehe. Jedwege Aufhebung dieses Rechts muss vom Gericht erfolgen und
begründet sein.
17. Im Falle jener Kinder, geboren von einem sogenannten " unbekannten "
Vater; sollen die Mütter unnachgiebig dazu angehalten werden , u.U. dazu gezwungen
werden, bei der Geburt den oder die möglichen Väter anzugeben, und die Behörden sollen
alles Nötige, was die genetischen Nachforschungen betrifft, in die Wege leiten.
18. Anerkennung des Rechtes des Kindes seine Herkunft zu erfahren und Aufhebung der
anonymen Geburt (im Französischen " accouchement sous X "); allen möglichen
Fällen kann juristisch durch die verschiedenen Kindsaussetzungs- und Adoptionsverfahren
begegnet werden. Dem Vater sollte der Vorschlag gemacht werden, das Kind zu übernehmen.
| * Die Krankenkassen, die Familienkasse (im Französischen
" allocations familiales "), das Finanzamt verhalten sich ungerecht gegenüber
jenen " guten "Eltern, die nicht das Sorgerecht innehalten: obwohl diese öfters
mehr als 100 Tage pro Jahr die Kinder beherbergen und sich um sie kümmern, sind sie dem
selben Steuerrecht unterworfen wie die ledigen Bürger ohne Kinder - bei gleichem
Einkommen - oder auch wie jene " schlechten " Eltern ohne Sorgerecht, die
niemals von ihrem Besuchs-und Beherbergungsrecht Gebrauch machen. |
19. Jedes Kind sollte auch auf der Versicherten Karte
desjenigen Elternteils eingeschrieben sein, der nicht das Sorgerecht hat, damit es auch
während der Ferien und an den Wochenenden ärztlich behandelt werden kann mit der
Gewissheit, dass seinem Vater oder seiner Mutter die Arztkosten zurückerstattet werden.
20. Jeder Elternteil, der ein Kind mehr als 60 Tage pro Jahr beherbergt, soll in
den Genuss eines Teiles des Kindergeldes kommen.
21. Jeder Elternteil, der ein Kind mehr als 60 Tage pro Jahr beherbergt, soll in
den Genuss von Steueranteilen (" parts d'impôts ") (Familienquotienten) ("
quotient familial ") kommen.
| * Wenn die Kinder zwischen den Eltern verteilt sind, gibt es
weder den Begriff der " kinderreichen " Familie noch die Möglichkeit des
erhöhten Kindergeldes. Die Familienkasse nützt diese Gelegenheit, um Geld zu sparen
indem sie den ausbezahlten Gesamtbetrag kürzt. |
22. Der Gesamtbetrag des Kindergeldes soll für all
jene Familien erhalten bleiben, wo die Kinder zwischen dem Vater und der Mutter verteilt
sind.
| * Was die Voraussetzungen für das psychische und emotionale
Gleichgewicht der Kinder betrifft, werden sie nicht richtig berücksichtigt. Die
Gesichtspunkte sind oft veraltet. So werden z.B. von einer alten Entscheidung des
Kassationsgerichtes die Möglichkeiten der abwechselnden Beherbergung blockiert, die unter
gewissen Umständen ausgezeichnete Lösungen bieten. |
23. Einführung in das Gesetz der Möglichkeit des
zwischen den Eltern abwechselnden Wohnsitzes, wobei die Häufigkeit der Wechselfolge dem
Alter des Kindes angepasst ist (kürzere Dauer bei kleineren Kindern).
| * Die Höhe der Unterhaltszahlungen werden vollkommen
willkürlich festgelegt und einzig vom Richter eingeschätzt. Zusätzlich wird der
zahlende Elternteil im Falle von plötzlichem Einkommensverlust (z.B; durch
Arbeitslosigkeit, ...) mit finanziell unerträglichen Verpflichtungen konfrontiert, was
Monate dauern kann, so lange wie das Wiederaufnahmeverfahren dauert. |
24. Rückwirkende Verminderung der Unterhaltszahlungen
auf einen plötzlichen Einkommensverlust hin und beträchtliche Beschleunigung der
Wiederaufnahmeverfahren in diesen Fällen.
25. Die Verfassung offizieller Richtlinien zur Berechnung der Unterhaltskosten, mit
fixen und variablen Grössen, die eine objektivere Erfassung aller möglichen Situationen
erlauben. (In Deutschland gibt es die " Dusseldorfer Tabelle ").
| * Die " Familientreffpunkte ", die der Vermittlung
und der Verständigung zwischen feindseligen Eltern beim Austausch der Kinder dienen
sollten, wurden schnell in Instrumente der psychologischen Macht und der Unterdrückung
der Väter umgewandelt. |
26. Verbot, einen Elternteil psychologischer
Überwachung in einem Familientreffzentrum gegen seinen Willen auszusetzen, wenn er weder
abgeurteilt noch angeklagt wurde.
27. Schliessung solcher Familientreffzentren, die keine Unterkunft bieten für
Eltern, die von weit herkommen, die keinen Ausgang gestatten und die die Besuchsdauer auf
2 -3 Stunden begrenzen. Vertretung durch Personen, die die Kinder an den Wohnorten abholen
und sie dorthin zurückbringen.
28. Informationsaustausch zwischen den Familienrichtern und der
Staatsanwaltsschaft, und automatische Anklage jeder Person, die falsche Zeugenaussagen
oder falsche Beschuldigungen gemacht hat in der Absicht, die Besuchsrechte eines
Elternteils zu schmälern.
| * Die Sitten und Bräuche der Mehrheit der Gerichte was die
Bestimmung der Besuchsrechte betrifft, sind veraltet : jedes zweite Wochenende und die
Hälfte der Schulferien ! |
29. Systematische Einführung bei der gerichtlichen
Entscheidung, Telephongespräche zwischen den Kindern und demjenigen Elternteil zu
ermöglichen, der vom Alltagsleben des Kindes ausgeschlossen ist.
30. Systematische Einführung in jene gerichtlichen Entscheidungen, die das
Besuchs-und Übernachtungsrecht regeln, die freien Mittwoche, Feiertage und langen
Wochenende zu berücksichtigen.
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